Warum ist die Berufsunfähigkeitsversicherung insbesondere für Musiker interessant ?
In Ihrem Markenprogramm SINFONIMAÒ hat sich die Mannheimer nicht nur Gedanken um die Absicherung der Musikinstrumente oder einer speziellen Unfallversicherung gemacht, sondern bietet auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung an. Viele Mitbewerber haben sich dieses Risikos nicht angenommen.
Wir berücksichtigen auch, daß Musiker nicht gleich Musiker ist und haben je nach gespieltem Instrument, Solist oder Orchestermusiker und Ausbildung individuelle Angebote anzubieten.
Warum eigentlich eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ?
* Jeder 3 Arbeiter und jeder 5 Angestellte wird vor erreichen des Rentenalters berufsunfähig.
- Ihre Arbeitskraft ist Ihr Kapital. Ohne Arbeit kein Geld - Ohne Geld ......
* Rentenreformen die kommen, werden diese Art der Rente höchstwahrscheinlich weiter beschneiden. (Die alte Bundesregierung hatte dies bereits getan).
* Das Risiko berufsunfähig zu werden wird sich aufgrund des Arbeitsmarktes noch weiter verstärken. Streß führt in vielen fällen zu Herz- und Kreislaufproblemen. Das ist schon heute die häufigste Ursache für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit.
* Die gesetzliche Versorgung stellt eine Grundversorgung dar. So haben Sie bei einer eigetretenen Berufsunfähigkeit immer mit Nettoeinkommensverlusten zu rechnen.
* Gesetzlich Versicherte müssen Wartezeiten erfüllen um überhaupt Anspruch auf Leistungen zu haben (in den meisten Fällen 60 Monate). Insbesondere für Berufsanfänger und Studenten ist dies besonders zu beachten
* Selbständige und Freiberufler gehen in den meisten Fällen leer aus.
* Die Durchschnittsrente beträgt ca. 1000,-- DM mtl. (Mann) und 900,-- DM mtl. (Frau) im Falle einer Berufsunfähigkeit
Dazu ein Beispiel:
Bruttoverdienst: 4.000,-- DM mtl., 20 Jahre versichert. Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente: 578,00 DM mtl.
Welche Begriffe und Leistungen sollten Sie kennen, um Vergleichen zu können?
Ich werde nun versuchen die Begriffe und Leistungen der Mannheimer detailliert darzustellen und habe nach subjektiven Kriterien eine Rangfolge der wichtigsten Punkte aufgeführt. Diese Kriterien finden auch in unabhängigen Tests Anwendung und bescheinigen uns sehr gute Noten.
1) Verzicht auf die abstrakte Verweisung
Wir verzichten grundsätzlich auf die abstrakte Verweisung für alle Berufsgruppen !
Das bedeutet: Wir verweisen im Leistungsfall auf keine andere Tätigkeit, die aufgrund von Ausbildung und Erfahrung, Kenntnissen und Fähigkeiten ausgeübt werden könnte.
UNBEDINGT BEACHTEN!
Achten Sie bei Ihren Vergleichen darauf, daß dieser Verzicht in den Bedingungen auch dokumentiert ist. Sehr häufig, wird dieser Verzicht durch eine Sonderklausel bezogen auf Ihren jetzigen Beruf mit eingeschlossen. Denken Sie daran, daß sie auch einmal Ihren Beruf wechseln oder sich die Ausprägung des Berufes sich über Qualifikation ändert. Aus diesen Ausführungen ergibt sich auch folgender Punkt.
Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel
Ein späterer Wechsel in einen gefährlicheren Beruf oder die Aufnahme eines gefährlichen Hobbys muß nicht angezeigt werden.
Dies ist auch für die abstrakte Verweisung ebenfalls von Bedeutung.
2) Keine Beitragsanpassungsklausel nach § 172 VVG
Wir verzichten generell auf die Möglichkeit der Beitragsanpassung nach § 172 VVG
Vielen Versicherten ist gar nicht bewußt, daß aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Beiträge angepaßt werden können. Wir geben mit dem Verzicht ein weiteres Maß an Sicherheit.
3) Keine Arztanordnungsklausel
Unsere Leistungspflicht besteht unabhängig davon, ob ärztliche Anordnungen befolgt werden. Es wäre nach meiner Meinung ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, wenn eine Leistungspflicht davon abhängig gemacht würde, ob eine Behandlung, die der Versicherer vorschlägt, durchgeführt wird oder nicht.
4) Freie Arztwahl
Den Grad Ihrer Berufsunfähigkeit stellt Ihr Arzt fest, denn Arztwahl ist
Vertrauenssache. Sollten weitere Untersuchungen durch uns beauftragte Ärzte erforderlich sein, dann tragen wir dafür natürlich die Kosten.
5) Prognosenzeitraum
Eindeutig und klar auf 6 Monate verkürzt. Nicht immer kann sofort eine Berufsunfähigkeit überhaupt oder der Höhe nach festgestellt werden. So haben wir die Regelung getroffen, daß Sie von uns Leistungen erhalten, wenn eine Berufsunfähigkeit voraussichtlich 6 Monate bestehen wird.
6) Lückenloser Übergang vom Krankentagegeld zu unserer Berufsunfähigkeits-Versicherung
Problematik:
Aufgrund der unterschiedlichen Definitionen des Begriffes Berufsunfähigkeit kann es in der Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung im Leistungsfall zu Abgleichungsschwierigkeiten kommen. Die Krankentagegeldzahlungen werden wegen Berufsunfähigkeit eingestellt, die Berufsunfähigkeitsrente wird unter
Umständen noch nicht bezahlt, da die Leistungsprüfung noch nicht abgeschlossen ist. Es entstehen damit finanzielle Lücken.
Lösung bei uns:
Weisen Sie uns bei Beantragung der Berufsunfähigkeitsleistungen nach, daß Ihre Krankentagegeldleistungen wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit eingestellt wurden, leisten wir ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie kein Krankentagegeld mehr erhalten eine
Überbrückungsrente in der Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente. Dies geschieht unter dem Vorbehalt der Prüfung der Leistungsansprüchen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Die Überbrückungsrente wird bis zur abschließenden Entscheidung über die Leistungspflicht gezahlt. Bei Anerkennung der Leistungspflicht erhalten Sie weiterhin Ihre vereinbarte Rente. Führt die Leistungsprüfung zu dem Ergebnis, daß keine
Berufsunfähigkeit vorliegt, verzichten wir auf Rückforderung der bereist gezahlten Überbrückungsrente, wenn Sie sich vor der Auszahlung der Überbrückungsrente verpflichtet haben, sich mit Ihrem Krankenversicherer über die Fortführung seines
Krankentagegeldvertrages und die Weiterzahlung des Krankentagegeldes auseinanderzusetzen und/ oder nicht tatsächlich noch Krankentagegeld von Ihrem Krankenversicherer beziehen oder noch beziehen werden.
7) Beitragsfreie Wiedereingliederungshilfe
Bei Wiedereintritt in das Berufsleben ist eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe der sechsfachen aktuellen Monatsrente beitragsfrei versichert.
8) Verschiedene Möglichkeiten ab wann geleistet wird
Leistungen ab 50% oder 75% vereinbar. Selbstverständlich auch Staffelregelung oder die Absicherung einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Oder aber in Kombination z.B.
1000,-- DM ab 50% und weitere 1000,-- DM ab 75%. Das senkt die Prämie.
9) Sofortige Leistung
Wir leisten ab dem Tag des Eintritts der Berufsunfähigkeit. Sogar rückwirkend bis zu 1 Jahr ab Meldung
10) Zinslose Stundung der Beiträge
Auf Wunsch stunden wir bei Vorlage der Unterlagen die Beiträge bis zur Leistungsanerkennung zinslos. Auch wenn keine Leistungspflicht entsteht, werden nachträglich keine Zinsen erhoben.
11) Kein Leistungsausschluß bei Fahrlässigkeit
Wir leisten selbst dann, wenn eine Berufsunfähigkeit durch eigene Fahrlässigkeit verursacht wurde.
12) Rentenzahlung im voraus
Die vereinbarte Rente wird im voraus gezahlt.
13) Rücktrittsrecht nur 5 Jahre
Wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist ein Rücktritt nur innerhalb der ersten 5 Jahre möglich
14) Weltweiter Versicherungsschutz
Unser Versicherungsschutz gilt selbstverständlich weltweit
Was ist noch interessant ?
Gesundheitsfragen
Klar umrissene Zeiträume und Klarheit der Gesundheitsfragen sind für uns selbstverständlich. So kann es nicht dazu kommen, daß Sie aufgrund einer Frage wie "waren sie in letzter Zeit in ärztlicher Behandlung?" in die Schwierigkeit kommen, den Begriff "letzter Zeit" selber zu definieren.
Optionen
Wenn vereinbart, kann durch unser Optionen ohne erneute Gesundheitsprüfung der Vertrag bei bestimmten Anlässen wie folgt geändert werden: (Beispiel für Optionen)
Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente
Verlängerung der Versicherungsdauer
Verlängerung der Leistungsdauer
Garantierte Rentensteigerung
Im Leistungsfall kann eine garantierte Rentensteigerung vereinbart werden.
Karenzzeiten
Mit uns können 6,12,18 oder 24 Monate Karenzzeit vereinbart werden. Sofern die Berufsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache erneut eintritt, werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten innerhalb von 36 Monaten angerechnet.
"Solo-Berufsunfähigkeitsversicherung"
Sie könne unsere Berufsunfähigkeitsversicherung alleine abschließen oder im Verbund mit Risiko- , Kapital- oder Rentenversicherung. Wie immer Sie möchten.
Brutto- oder Nettobeitrag ?
In der Regel wird Beitragsverrechnung vereinbart. Sie leisten nur den Nettobeitrag. Sie haben aber die Möglichkeit auch den Bruttobeitrag zu leisten. Wie sich das für Sie auswirkt, zeige ich Ihnen gerne in einem persönlichen Angebot.